Eine Reihe von Tarifverträgen enthält so genannte Öffnungsklauseln, die unter bestimmten Voraussetzungen eine Abweichung auf Unternehmensebene von diesen Sätzen zulassen. In vielen, aber nicht allen Fällen bedürfen diese Abweichungen der Zustimmung der Verhandlungsparteien, die in der Regel Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände sind. Nach Angaben des Tarifvertragsarchivs des Instituts für Wirtschafts- und Sozialforschung (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung vom November 2011 erhalten 55 Prozent aller Beschäftigten in Deutschland eine zusätzliche Jahreszahlung in Form eines Weihnachtsbonus. Es zeigt auch, dass 16% einen Gewinnanteil und weitere 19% eine andere jährliche Bonuszahlung erhalten. Die Studie zeigt, dass 71 % der Tarifbeschäftigten einen Weihnachtsbonus erhalten, verglichen mit nur 43 % der Arbeitnehmer, die nicht unter Tarifverträge fallen. Während 60 % der Befragten in Westdeutschland sagten, sie erhielten einen Weihnachtsbonus, gaben nur 39 % der Befragten in Ostdeutschland eine solche Zahlung an. Frauen erhalten seltener einen Weihnachtsbonus, 53 % melden solche Zahlungen im Vergleich zu 57 % der Männer. Zwei Drittel der Beschäftigten in Betrieben mit mehr als 500 Beschäftigten sollen einen Weihnachtsbonus erhalten, während es in kleineren Betrieben mit weniger als 100 Beschäftigten nur 48 % sind (Tabelle 1). Aus den im November 2011 vom Hans-Böckler-Stiftung (WSI) veröffentlichten Daten geht hervor, dass mehr als die Hälfte aller deutschen Arbeitnehmer eine jährliche Zusatzzahlung in Form eines Weihnachtsbonus erhalten. Die Daten zeigen auch, dass weit mehr Arbeitnehmer, die unter einen Tarifvertrag fallen, einen Weihnachtsbonus erhalten als Arbeitnehmer, die nicht versichert sind. Die meisten branchenübergreifenden Tarifverträge bieten einen Weihnachtsbonus, aber die tariflichen Tarife sind von Branche zu Branche sehr unterschiedlich. Verstehen Sie den Tarifverhandlungsprozess, erhalten Sie Aktuelles über den Stand der Verhandlungen und finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen.

Erfahren Sie, wie separate Agenturen ein Mandat für ihre Tarifverhandlungen erhalten. Nach einer Auswertung des WSI-Kollektivvertragsarchivs gibt es in den meisten Branchen Vereinbarungen, die einen Weihnachtsbonus vorsehen. Meistens wird der Bonus als Prozentsatz des durchschnittlichen Monatslohns festgesetzt. Der Betrag ist jedoch je nach Sektoren sehr unterschiedlich – siehe Tabelle 2 unten. In einigen Branchen gibt es auch deutliche Unterschiede zwischen Ost- und Westdeutschland. Anmerkungen: 1) Möglichkeit, eine freiwillige Betriebsvereinbarung über eine flexible gewinnorientierte jährliche Bonuszahlung in einer Spanne zwischen 90 % und 120 % des Monatsgehalts auszuhandeln. 2) Möglichkeit, eine freiwillige Betriebsvereinbarung über eine variable gewinnbasierte jährliche Bonuszahlung in einer Spanne zwischen 70% und 130% des Monatsgehalts auszuhandeln. 3) Möglichkeit, eine freiwillige Betriebsvereinbarung über höhere oder niedrigere Jahresboni in einer Spanne zwischen 95% und 125% in Westdeutschland und 50% –80% in Ostdeutschland auszuhandeln. 4) Plus 25,56 € pro Kind 5) Bremen, Schleswig-Holstein, Niedersachsen: 60% 6) Ost-Berlin: 52,5% 7) Möglichkeit, einen freiwilligen Betriebsvertrag über eine jährliche Bonuszahlung in einer Spanne zwischen 37,5% und 77,5% des Monatsgehalts je nach wirtschaftlicher Situation des Unternehmens auszuhandeln. 8) Verhandlungsregion Osnabrück: 27,5% –57,5%; Südwürttemberg-Hohenzollern 30%–60% 9) Ost-Berlin und Brandenburg: 25% –55% In Ostdeutschland haben Arbeitnehmer oft Anspruch auf einen Weihnachtsbonus, der unter das westdeutsche Niveau fällt, und einige Arbeitnehmer, wie z.

B. ostdeutsche Bauarbeiter, haben überhaupt keinen Anspruch auf einen Weihnachtsbonus. Zugang zu Tarifverträgen der Regierung Kanadas, die Informationen über Die Lohnsätze, die Arbeitsbedingungen, die Beschäftigungsbedingungen und die Urlaubsbestimmungen enthalten.