ich arbeite seit über 3,5 Jahren in einem Solarium (Arbeitsvertrag nicht vorhanden), das Jobcenter weiss auch bescheid! Seit 12.04 weiss meine Kollegin, das meine Chefin einen Käufer hat, es aber noch nicht mit der Vermieterin geklärt ist! Ich selbst weiss erst seit Freitag von dem Verkauf. Nun hat mir meine Kollegin heute berichtet, dass der Käufer wohl zum 01.05 das Sonnenstudio übernehmen möchte, wir als Aushilfen aber anscheinend erstmal nicht übernommen werden sollen… Unsere Chefin kann noch nicht sagen, ob diese Woche unser letzter Arbeitstag ist, das hätte sie uns aber schon noch mitgeteilt! (Dies hat sie nur meiner Kollegin heute gesagt) Uns wurde weder gesagt, wann der neue Besitzer das Studio übernimmt, noch wurde uns eine Kündigung ausgesprochen (weder mündlich noch schriftlich)! Hallo, habe seit 8 Wochen einen Minijob den ich nur angenommen habe weil mir gesagt wurde es könnte sich schnell in eine Teilzeitstelle umändern (evtl. in 1 Monat). Nun tut sich garnichts, er hat noch keine neuen Jobs für mich, ich habe noch keinen Lohn oder Fahrgeld oder Abrechnung erhalten. Ausserdem hatte ich mich gerade erst beim Jobcenter angemeldet und mein Arbeitgeber hat ausserdem meinen Lohn falsch angegeben, was die so natürlich übernommen haben und mir dementsprechend etwa €300 weniger zahlen als mir zusteht. Habe Widerspruch eingelegt. Meine Frage ist nach all dem rechtfertigt das eine fristlose Kündigung meinerseits? (Falls ich schnell einen Job bekommen). Habe keinen Arbeitsvertrag und nichts schrifltliches über Probezeit. MfG normalerweise ist auch bei Minijobs die gesetzliche Kündigungsfrist von vier Wochen zum 15.
oder zum Monatsende einzuhalten. Im Arbeitsvertrag kann eine abweichende Regelung festgehalten werden, allerdings darf diese nicht kürzer als die gesetzliche Frist sein. Gilt ein Tarifvertrag, so können die Fristen auch abweichen und beispielsweise eine kürzere Frist vereinbart werden. Hallo luigi, welcher Lohn Ihnen zusteht, richtet sich insbesondere nach Ihrem Arbeitsvertrag und der Frage, wie dort Arbeitszeit und Vergütung geregelt sind. Um Ihre Frage beantworten zu können, muss also Ihr Arbeitsvertrag geprüft werden. Das dürfen wir nicht, weil dies eine Rechtsberatung darstellt. Bitte wenden Sie sich daher gegebenenfalls an einen Anwalt. Eine Verpflichtung, Überstunden zu leisten, kann jedoch auch aus dem Arbeitsvertrag entstehen. Er wird mir nun einen Arbeitsvertrag geben, der Rückwirkend zum 1.1.19 dann gültig ist. Außerdem meinte er, dass wenn ich einen Arbeitsvertrag hätte, wäre ich auch gebunden, mich an die zu arbeitenden Tage zu halten, also den Montag und Mittwoch.